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Allgemeine Nutzungsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

  1. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung der Software-Applikation EasyFlow - nachfolgend EASYFLOW - zwischen der CLOUDWORX GmbH, Rupert-Mayer-Straße 44, 81379 München, als Anbieter von EASYFLOW (im Folgenden “CLOUDWORX”), und Unternehmen, einschließlich gemeinnützig anerkannter Organisationen (im Folgenden “KUNDE”). Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt CLOUDWORX nur an, wenn CLOUDWORX deren Geltung schriftlich zugestimmt hat.
  2. Die EASYFLOW Apps ermöglichen simple Standardprozesse innerhalb des eigenen Salesforce CRM-Systems. Eine anschauliche Beschreibung der Funktionsweise und der Installation von EASYFLOW als auch des Bedienungsablaufs können unter www.easyflowapps.com/dokumentation aufgerufen werden.
  3. Mit dem kostenpflichtigen Erwerb erhält der KUNDE die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf EASYFLOW, welche auf Servern des Unternehmens Salesforce (salesforce.com) bzw. Vertragspartnern von Salesforce gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
  4. Voraussetzung für Nutzung von EASYFLOW ist neben dem Abschluss eines entsprechenden entgeltpflichtigen Nutzungsvertrags, dass der KUNDE seinerseits registrierter Nutzer der Salesforce-Plattform (www.saleforce.com) ist und damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Nutzungsbedingungen von Salesforce akzeptiert hat.

§2 Vertragsschluss / Testversion

  1. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages und Installation von EASYFLOW über die Plattform Salesforce AppExchange (appexchange.salesforce.com) steht EASYFLOW dem KUNDEN zunächst für einen Monat kostenfrei zu Testzwecken zur Verfügung. Die Testphase nach Vertragsschluss entfällt, wenn EASYFLOW bereits im Rahmen eines Testabonnements heruntergeladen und über einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen genutzt wurde.
  2. Innerhalb der Testphase nach Vertragsschluss kann der Nutzungsvertrag jederzeit mit einfacher Erklärung in Textform (E-Mail an support@easyflowapps.com genügt) gekündigt werden.

§3 Nutzungsrechte an der Software

  1. Der KUNDE erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf EASYFLOW mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit EASYFLOW verbundenen Funktionalitäten während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der jeweils aktuelle Umfang der Funktionalitäten ist auf der Website des ANBIETERS www.easyflowapps.com beschrieben.
  2. Der KUNDE ist nicht berechtigt, EASYFLOW über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen, EASYFLOW entgeltlich oder unentgeltlich von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem KUNDEN nicht gestattet, EASYFLOW oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  3. Personen, die im Auftrag des KUNDEN und für Zwecke des KUNDEN auf EASYFLOW zugreifen, sind nicht Dritte im Sinne dieser Vorschrift.

§4 Gewährleistung / Support / Updates

  1. CLOUDWORX gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft von EASYFLOW nach den Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistung bezieht sich grundsätzlich nur auf die jeweils aktuelle Version von EASYFLOW, es sei denn, eine kundenseitig beschriebene Funktionsstörung wäre auch dann eingetreten, wenn die von CLOUDWORX angebotenen Updates installiert worden wären.
  2. Mängel sind ausschließlich per E-Mail an support@easyflowapps.com zu melden. Die Mängelmeldung sollte neben einer Beschreibung der Mängelsymptomatik vorzugsweise einen die Fehlermeldung aufweisenden Screenshot mitumfassen. CLOUDWORX stehen bis zu drei Versuche zu, den gerügten Mangel binnen angemessener Frist zu beseitigen. Gelingt die dies auch nach dem dritten Mängelbeseitigungsversuch nicht, kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen. Der KUNDE kündigt, indem er EASYFLOW über sein Salesforce-Konto deaktiviert. Eine nur gegenüber CLOUDWORX erklärte Kündigung, gleich in welcher Form, wird erst wirksam, wenn der KUNDE EASYFLOW über sein Salesforce-Konto deaktiviert.
  3. CLOUDWORX wird in unregelmäßigen Abständen Updates von EASYFLOW zur Verfügung stellen, um kleinere Mängel zu beseitigen oder Systemverbesserungen herbeizuführen. Sobald ein Update bereitsteht, wird der KUNDE darüber informiert. Die Updates müssen seitens des KUNDEN selbständig heruntergeladen und installiert werden. Mängelanzeigen, die darauf zurückzuführen sind, dass der KUNDE Updates nicht oder nicht vollständig eingespielt hat, begründen seitens CLOUDWORX keine Pflicht zur Nacherfüllung.

§5 Unterbrechung und Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit von EASYFLOW ist abhängig von der Verfügbarkeit der Dienste von Salesforce, insbesondere der Teledienste und Server dieses Unternehmens.
  2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  3. CLOUDWORX weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für die Qualität des kundeneigenen Internetzugangs nicht verantwortlich ist.

§6 Pflichten des KUNDEN

  1. Der KUNDE ist verpflichtet, vor Erwerb von EASYFLOW einen Nutzungsvertrag mit Salesforce abgeschlossen und damit die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Salesforce-Plattform einschließlich der AppExchange-Plattform anerkannt zu haben.
  2. Der KUNDE ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von EASYFLOW erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Er hat insbesondere geeignete Sicherheitskopien zu erstellen und seine im System vorhandenen Datenbestände bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages zu sichern.
  3. Der KUNDE wird den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom ANBIETER zur Verfügung gestellt werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen.

§7 Vergütung / Fälligkeit / Zahlungsbedingungen

  1. Der KUNDE verpflichtet sich, CLOUDWORX für die Überlassung von EASYFLOW das für den Abrechnungszeitraum auf dem Salesforce AppExchange (appexchange.salesforce.com) ausgewiesene Entgelt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Im Falle einer Preiserhöhung kann der KUNDE den Nutzungsvertrag zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums kündigen.
  2. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit Abschluss des EASYFLOW-Nutzungsvertrags. Die Vergütung ist spätestens zum 3. Werktag ab Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug. Hierzu sind eine aktuelle Rechnungsadresse und ein SEPA-Lastschriftmandat vom KUNDEN im EASYFLOW-Kundenbereich zu hinterlegen.

§8 Nutzungssperre / Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen CLOUDWORX sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, CLOUDWORX, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CLOUDWORX nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch CLOUDWORX, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. CLOUDWORX haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der KUNDE vertrauen darf. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung ausdrücklich nicht erfasst.
  2. Salesforce ist kein Erfüllungsgehilfe von CLOUDWORX, sondern eigenständiger Vertragspartner des KUNDEN.
  3. Für den Verlust von Daten haftet CLOUDWORX insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der KUNDE unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§9 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Personenbezogene Daten des KUNDEN werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und, soweit notwendig, an Dritte übermittelt.
  2. Daten, die im Rahmen der Anwendung von EASYFLOW seitens des KUNDEN gespeichert, verarbeitet und/oder weitergeleitet werden, werden von CLOUDWORX weder gespeichert noch in einer sonstigen Art und Weise verarbeitet. Die mit EASYFLOW generierten Daten hat der KUNDE, soweit gewünscht, eigenständig zu sichern. CLOUDWORX sichert diesbezüglich keine Daten; es werden auch im Rahmen von EASYFLOW keine Daten, beispielsweise in einer EASYFLOW-internen Datenbank, gespeichert oder hinterlegt.
  3. CLOUDWORX ist kein Datenverarbeiter im Sinne des Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

§10 Freistellungserklärung

  1. Der KUNDE stellt CLOUDWORX von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen und schuldhaften Verwendung von EASYFLOW durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Streitigkeiten, die mit der Nutzung von EASYFLOW verbunden sind.
  2. Erkennt der KUNDE oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht CLOUDWORX hiervon unverzüglich zu unterrichten.

§11 Aufrechnungsverbot / Zurückbehaltungsrecht

  1. Der KUNDE kann mit Forderungen von CLOUDWORX nur mit anerkannten oder aber gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Leistungsverweigerungsrecht, beispielsweise im Falle eines wiederholten Fehlschlags bei der Mängelbeseitigung, steht dem KUNDEN nicht zu. In diesem Fall wird der KUNDE auf sein außerordentliches Kündigungsrecht verwiesen.

§12 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen.
  2. Der KUNDE kündigt, indem er EASYFLOW über sein Salesforce-Konto deaktiviert. Eine nur gegenüber CLOUDWORX erklärte Kündigung, gleich in welcher Form, wird erst wirksam, wenn der KUNDE EASYFLOW über sein Salesforce-Konto deaktiviert hat.
  3. CLOUDWORX kündigt gegenüber dem KUNDEN mindestens in Textform und deaktiviert anschließend EASYFLOW zum Ende des Abrechnungszeitraums.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

§13 Sonstiges /Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. CLOUDWORX ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. In diesem Fall wird CLOUDWORX den KUNDEN schriftlich informieren. Der KUNDE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang der Information außerordentlich zu kündigen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet deutsches Recht Anwendung.
  3. Erfüllungsort und Gerichtstand ist München.